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Unser Antrag zur Baurestmassendeponie in Schwoich – Häufige Fragen und Antworten

Rohrdorf, 11. Oktober 2023 - Betrachtet man im Zeitraum 2016 bis 2021 die Mengenentwicklung der Baurestmassen (BRM), die jährlich in Tirol deponiert oder Recyclinganlagen zugeführt wurden, so ist ein deutlicher Anstieg zu erkennen. Insbesondere für das Tiroler Unterland ist eine Baurestmassendeponie (BRMD) zur Sicherstellung der künftigen Entsorgung von Interesse.  Daher hat Rohrdorfer im Mai 2023 einen neuen, konsolidierten Antrag eingereicht, mit dem Ziel, einen Teil des bestehenden Steinbruches in Schwoich in eine BRMD umzuwandeln. Der neue Antrag wurde von Rohrdorfer inhaltlich umfangreich überarbeitet und geht auf Verbesserungsvorschläge der Anrainer in Schwoich ein, die sie gegenüber vorhergehenden Anträgen eingebracht hatten. Am 17. und 18. Oktober 2023 wird über den Antrag in Schwoich öffentlich verhandelt. 

Wir haben im Laufe der letzten Wochen viele Fragen zu unserem Antrag erhalten. Die häufigsten sind hier zusammengetragen und beantwortet: 

1. Wie groß soll die geplante Deponie werden und wie lange wird dort Material gelagert werden? 

Die geplante BRMD soll eine maximale Länge von rund 230 Metern und eine maximale Breite von rund 235 Metern aufweisen, also die Größe von zweieinhalb Fußballfeldern. Das Schüttvolumen der Deponie wird mit 680.000 Kubikmetern veranschlagt, wobei die Deponie über maximal 20 Jahre betrieben werden soll. 

2. Wie viel Material darf pro Jahr darf angeliefert werden? 

Pro Jahr dürfen maximal 45.882 Kubikmeter Material angeliefert werden, das entspricht etwa 78.000 Tonnen. 

3. Werden in der Deponie auch für die Anwohner gefährliche Stoffe, zum Beispiel Asbest gelagert? 

Der Genehmigungsantrag beinhaltet eine freiwillige Verpflichtungserklärung. In dieser verpflichten wir uns, zukünftig auf der BRMD keine Abfallarten abzulagern, die gemäß Abfallverzeichnisverordnung als “gefährliche Abfälle” eingestuft sind, wie z.B. Asbestzement. Zur Nachvollziehbarkeit und Transparenz werden die Aufzeichnungen über sämtliche angenommene Abfallarten – gegliedert nach Abfall-Schlüsselnummern – jährlich dem Gemeinderat von Schwoich offengelegt. Somit ist für jede Bürgerin und jeden Bürger jederzeit einsehbar, was gelagert wird. 

4. Was konkret hat sich im jetzigen Antrag im Vergleich zum Vorherigen verändert? 

Folgende Inhalte wurden im Vergleich zum vorherigen Antrag abgeändert: 

5. Ist eine neue Deponie in Tirol überhaupt nötig? 

Ja, der Bedarf besteht, zumal im ganzen Unterland derzeit kein einziges BRMD-Kompartiment zur ordnungsgemäßen BRM-Entsorgung besteht. Rohrdorfer Umwelttechnik beobachtet die Bedarfslage im Bundesland Tirol seit Jahren. Dem Bundesabfallwirtschaftsplan ist zu entnehmen, dass der Anfall von BRM stetig steigt. Daher ist der Standort in Schwoich bestens geeignet und zudem abfallwirtschaftlich notwendig. Bei Großprojekten, wie dem Brenner Basistunnel oder dem Ausbau der ÖBB-Bahntrasse auf eine viergleisige Hochleistungsstrecke, werden große Mengen an BRM und Bodenaushub anfallen. Auch Restmaterialien aus Bautätigkeiten im Tourismus oder im Wohnungsbau verlangen nach einer nahen, wirtschaftlichen Entsorgung. Wie die folgende Grafik zeigt, ist sowohl die Menge an aufbereiteten Baurestmassen als auch an deponierten Baurestmassen seit 2016 angestiegen.
 

Grafik Entwicklung BRM 2016-2021.png
Grafik: Entwicklung der Baurestmassen in Tirol zwischen 2016 und 2021
Quelle: Tiroler Abfallstatistik, https://www.tirol.gv.at/umwelt/abfall/abfallstatistik vom 28.09.2023

6. Werden wegen der Grenznähe nicht vor allem Bauerstmassen aus Deutschland in Schwoich gelagert? 

Bereits jetzt müssen die in Tirol anfallenden BRM in andere Bundesländer, zum Beispiel nach Niederösterreich verbracht werden. Der oft zitierte „Mülltourismus“, also die Befürchtung, dass BRM oder Bodenaushub aus ganz Österreich oder gar Deutschland in Tirol landen, ist unbegründet, denn: Jeder Kilometer Transport ist sehr kostspielig. Es ist rein wirtschaftlich nicht sinnvoll, BRM oder Bodenaushub, die in unserer Deponie gelagert werden sollen, von weit heranzutransportieren.  

Die Verbringung von Abfällen zur Verwertung oder Beseitigung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen geregelt und im Zuge eines Notifizierungsverfahrens seitens der zuständigen Behörden im Einzelfall entsprechend dieser Verordnung zu prüfen. Die Entscheidung ob Abfälle aus dem Ausland zur Deponierung nach Österreich gebracht werden dürfen, obliegt somit nicht dem Deponiebetreiber. 

7. Warum soll für die Deponie ein Steinbruchgelände genutzt werden? 

Durch die Teilnachnutzung des bestehenden Betriebsareals des Steinbruchs in Schwoich kann eine BRMD ohne zusätzliche Eingriffe in die Natur in Betrieb genommen werden. In Tirol gibt es nur wenige Flächen, die eine derart hohe Eignung für eine BRMD vorweisen. Das hat unter anderem folgende Gründe:  

8. Warum soll die Deponie im Schwoicher Steinbruch entstehen? Wären nicht andere Tiroler Steinbrüche der Rohrdorfer Unternehmensgruppe ebenso geeignet?

Die Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH hat langjährige Erfahrung in der Auswahl, der Bewertung und der Entwicklung von Deponiestandorten innerhalb Österreichs. Die Beobachtung der Bedarfslage an Entsorgungseinrichtungen, samt der Evaluierung möglicher künftiger Standorte, erfolgte im Detail in der Projektvorbereitung. Der vorhandene Bergbau eignet sich schon allein durch seine gute Lage im Tiroler Unterland und der damit verbundenen kurzen Transportweg sowie dem Vorhandensein einer mächtigen geologischen Barriere.  Die Nachnutzung des bereits derzeit gewerblich genutzten Steinbruch-Areals stellt sicher, dass keine neuen Flächen für das Deponieprojekt benötigt werden. Dies ist insbesondere beim Materialtransport der Fall: Eine Anbindung an Autobahn und Bundesstraße ist bereits gegeben und für den LKW-Verkehr geeignet. Die Zu- und Abfahrten können ohne weitere Baumaßnahmen genutzt werden. Im bereits erschlossenen Gelände gibt es zudem nur wenige Wohngebiete.

9. Können durch die Deponie Schadstoffe in die Luft oder ins den Boden gelangen?

Um dies zu untersuchen ist ein Verfahren nach Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) angestrengt worden. Im AWG-Verfahren werden alle relevanten Materien detailliert behandelt. Eine Projektgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn es zu keinerlei negativen Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt kommt.

Im Rahmen des Verfahrens wurden von Fachexperten Erhebungen und Berechnungen nach den anerkannten Methoden und Stand der Technik zu allen relevanten Themen wie Luft, Lärm, Naturschutz, Humanmedizin usw. durchgeführt. Diese wurden in mehreren Stellungnahmen zusammengefasst und von Experten des Landes Tirol in deren jeweiligen Fachbereichen auf “Herz und Nieren” geprüft.

Rohrdorfer hat in den letzten Jahren die Eingaben der Bevölkerung sehr ernst genommen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen und Vorkehrungen in das Projekt aufgenommen. Vor allem beim Thema Windverfrachtung sind wir umfassend auf die Verbesserungsvorschläge der Sachverständigen in Abstimmung mit der Verfahrensleitung eingegangen. Im Detail: Wir haben die Sammlung von Windmessdaten (1-Jahres-Messung an exponierter Stelle) der ZAMG im Deponiegelände berücksichtigt, das Bewässerungskonzept für Anfahrtswege und offenen Schüttflächen optimiert und die Schaffung von naturschutzrelevanten Ersatzflächen vorgesehen.  

10. Ist für diesen Antrag ein UVP-Prüfverfahren nötig?

Nach aktueller Sachlage: Nein. Die projektierte Deponie liegt mit 680.000  Schüttvolumen deutlich unter dem für dieses Projekt anwendbaren Schwellenwert von 1 Mio. m³. Zudem liegen keine weiteren Tatbestände nach dem UVP-G 2000 vor, die ein solches Verfahren gesetzlich vorsehen.

11. Warum muss die Deponie Matzing für die UVP nicht einbezogen werden?

Die Rohrdorfer Umwelttechnik hat im Zuge der langjährigen Vorbereitung des Projektes Schwoich selbstverständlich auch die Deponie Matzing berücksichtigt. Die projektierte Deponie liegt unter dem für unser Projekt anwendbaren Schwellenwert (siehe Punkt 10). Der mit der UVP-Novelle 2023 teilweise herabgesetzte Schwellenwert ist auf Grund einer eindeutigen Übergangsbestimmung für das Projekt Schwoich nicht anzuwenden.